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Bundesfreiwilligen-Dienst

Die Autodidaktische Initiative fungiert als Einsatzstelle im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und hat hierbei jährlich 4 Stellen zu vergeben. Der Einsatz-Zeitraum beläuft sich grundsätzlich auf ein Jahr. Es werden jeweils 2 Stellen vergeben. Die Stellen-Vergabe erfolgt dabei in einem in der Regel in einem Turnus zum Anfang des Aprils und Oktobers. (Abweichende Termine sind möglich.)

Die Aufgabe der Freiwilligen während des Einsatzes besteht vor allem darin als Teil des ADI-Teams die Bildungsarbeit des Vereins rund um dessen Räumlichkeiten in Leipzig-Lindenau zu unterstützen und zu organisieren. Die ADI verfolgt hierbei grundsätzlich einen autodidaktischen sowie kritischen Anspruch und möchte somit ein gesellschaftliches Engagement im Sinne der Selbstorganisation fördern. Dieser Anspruch soll auch für die Freiwilligen gelten, sodass die Dienstzeit ebenso dazu dienen soll eigene Ideen gemäß jeweiliger Fähigkeiten und Bedürfnisse zu verwirklichen und weiterzuentwickeln.

Die generellen Tätigkeiten während der Beschäftigung im Freiwilligen-Dienst bilden unter anderem:

    • Generelle Mitarbeit im Vereinswesen und dem Büroteam
    • Unterstützung bei der Planung und Betreuung von Kursen, Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Betreuung des offenen Lernraums der Autodidaktischen Initiative
    • Betreuung der Bücher- und Materialbestände
    • Social-Media-Aktivität und Veranstaltungs-Werbung (Webseite, Facebook, Email, verschiedene Netzwerke etc.)
    • Netzwerk-Arbeit mit anderen Projekten

Bei Interesse schreibt eine begründete Bewerbung – das heißt eine Beschreibung eurer eigenen Interessen an der Tätigkeit, entueller bisheriger Erfahrung, eigener Zielsetzungen oder auch Projekt-Ideen etc. – an:
info@adi-leipzig.net


Der Bundesfreiwilligen-Dienst

Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um eine staatlich geförderte Freiwilligenmaßnahme vergleichbar mit dem FSJ, die über ein Jahr abgeschlossen wird. (Eine halbjährige Dienstzeit oder eine eventuelle Verlängerungen ist in der ADI eher in Ausnahmefällen möglich.) Die Freiwilligen bekommen ein Taschengeld und werden über uns sozialversichert. Zudem besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
(Mehr Infos unter: www.bundesfreiwilligendienst.de)